Diabetesversorgung

Diabetesversorgung Individuelle Maßschuhfertigung Spezialschuhe

Diabetesversorgung

Ursache und Grundlage der Versorgung des Patienten mit Diabetes mellitus

Immer mehr Menschen müssen mit Diabetes leben – wir haben uns auf die diabetesgerechte Fuß- und Schuhversorgung spezialisiert. Unsere Orthopädie-Schuhmacher-Meister nahmen erfolgreich an dem Schulungsprogramm „Orthopädieschuhtechnische Versorgung des diabetischen Fußes“ nach den Richtlinien des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Schuhtechnik teil.

Das diabetische Fußsyndrom stellt eine schwerwiegende Komplikation des Diabetes mellitus dar, dessen Bedeutung in den letzten Jahren auch in Deutschland erkannt wurde. In Deutschland werden jährlich etwa 22.000 – 28.000 Amputationen durchgeführt, die durch Diabetes mellitus verursacht sind. Dies sind 70 % aller nicht durch Unfälle bedingten Amputationen.

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Erstanfertigung oder Neuversorgung

Ursächlich für diese hohe Zahl sind Spätschäden des Diabetes mellitus. Einerseits die Erkrankung des peripheren Nervensystems auf Grund des Diabetes mellitus, die im Bereich der Füße zu einem Verlust der Sensibilität führt, und andererseits die bei Diabetikern vermehrt auftretende arterielle Verschlusskrankheit, die eine verminderte Durchblutung der Füße hervorruft. Darüber hinaus finden sich bei Diabetikern Veränderungen der Knochen und Gelenke, so dass häufig Deformierungen des Fußes auftreten – unter Berücksichtigung des orthopädischen Status.

Die meist langwierige Behandlung von Fußläsionen bedeutet – auch in den Fällen, in denen eine Amputation vermieden werden kann – für die Patienten eine erhebliche Belastung. Daneben sind die entstehenden Kosten für unser Gesundheitswesen enorm.

In Deutschland sollte eine enge Kooperation zwischen Orthopädieschuhtechniker-Meister, zertifiziert nach den Richtlinien PG31 des BIV, und den Fachärzten für Orthopädie, Diabetologie, Chirurgie (Orthopädische Chirurgie), Podologen (medizinische Fußpfleger) und Pflegeberufen erfolgen!

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Ziel und Zweck der Versorgung

Die Kriterien für eine höhergradige Versorgung müssen überprüfbar dokumentiert und die dazugehörigen Diagnosen müssen auf der ärztlichen Verordnung enthalten sein. Im Einzelfall ist eine zu begründende Abweichung vom o.g. Schema mit aufwendigerer oder einfacherer Versorgung nach ärztlicher Indikation möglich. Eine ärztliche Abnahme des verordneten Hilfsmittels zusammen mit dem Patienten ist immer erforderlich. Die Einweisung in das Hilfsmittel erfolgt durch den Hilfsmittellieferanten.

Karsten Kannegießer und Stefanie Hopfe in der Meisterwerkstatt bei der Fertigung eines Maßschuhs

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Übersicht der Risikogruppen

Risikogruppe 0
Diabetes mellitus ohne PNP/pAVK

Risikogruppe I
Diabetes mellitus ohne PNP/pAVK
mit Fußdeformität

Risikogruppe II
Diabetes mit Sensibilitätsverlust
durch PNP/relevante pAVK

Risikogruppe III
Z. n. Plantarem Ulcus

Risikogruppe IV
Wie RG II mit Deformitäten bzw. mit
Disproportionen

Risikogruppe V
DNOAP (LEVIN III)
Sanders II-V

Risikogruppe VI
Wie RG II mit Fußteilamputation

Risikogruppe VII
Akute Läsion/floride DNOAP